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Schlechtes Gen, weniger Strafe?

” ….Abdelmalek Bayout, ein algerischer Staatsbürger, der seit 1993 in Italien lebt, hatte am 10. März 2007 den Kolumbianer Walter Felipe Novoa Perez erstochen. Grund für die Gewalttat war laut dem Täter eine Beleidigung. Der Südamerikaner hatte sich über ein Augen-Make-up lustig gemacht, das Bayout aus religiösen Gründen trägt.  Im Prozess plädierte die Anwältin des Angeklagten, Tania Cattarossi, auf Unzurechnungsfähigkeit während des Mordes. Drei psychiatrische Gutachten wurden erstellt, die den Richter davon überzeugten, dass eine psychische Störung eine gewisse Strafmilderung rechtfertige. Das Strafmaß wurde auf neun Jahre und zwei Monate festgelegt, etwa drei Jahre weniger als bei völliger Zurechnungsfähigkeit

Im Rahmen eines Berufungsverfahrens im Mai dieses Jahres holte der Richter ein neues Gutachten bei forensischen Wissenschaftlern ein, um abzuklären, ob eine weitere Reduzierung des Strafmaßes zulässig wäre.

Für den neuen Bericht führten Pietro Pietrini, ein Neurowissenschaftler an der Universität Pisa, und Giuseppe Sartori von der Universität Padua eine Reihe von Tests durch.

Die Gehirnbilder zeigten Auffälligkeiten, und bei einer genetischen Analyse fanden sie fünf Gene, die mit gewalttätigem Verhalten in Zusammenhang gebracht werden, unter anderem jenes Gen, das das Enzym Monoaminooxidase A (MAOA) herstellt

Eine britische Studie hatte 2002 das erste Mal festgestellt, dass Heranwachsende mit einer wenig aktiven Variante des Gens später aggressiver und krimineller würden. Dabei waren die Probanden in ihrer Kindheit alle schlecht behandelt worden. Die Autoren konnten damit zeigen, dass es eine Wechselwirkung zwischen genetischer Veranlagung und sozialer Umgebung gibt.Andere Folgestudien ergaben, dass die Genvariante wohl tatsächlich etwas mit impulsivem Verhalten zu tun hat.  In ihrem gerichtlichen Gutachten kamen die italienischen Gehirnforscher jedenfalls zu dem Schluss, dass Bayout durch seine genetische Disposition anfälliger für Gewalt ist, wenn er provoziert wird. Überzeugt von den biologischen Argumenten, reduzierte der Richter des Berufungsverfahrens das Strafmaß um ein weiteres Jahr….”, berichtet ORFOn heute. – Ein kleiner Blick auf Fragen, die die Justiz in Zukunft immer öfter wird beantworten müssen.

  1. Von Renneberg
    2. November 2009, 15:36 | #1

    gibts da auch ein blaufränkischgen das besagt, dass ich quasi trinken muss in verbindung mit autofahren, und verlier ich dann nicht meinen führerschein wenn ich über 0,8 bin? :-)

  2. Philipp Starl
    2. November 2009, 16:12 | #2

    Diese Beurteilung ist völlig unzulässig. Solange jemand den Gebrauch der Vernunft hat und fähig ist, die Folgen seines Handelns abzusehen und einzuschätzen, ist eine Strafmilderung vollkommen unzulässig.

    Wenn außerdem jemand bei uns als unzurechnungsfähig erklärt wird, landet er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und sicher nicht in der Freiheit.

    Die Argumentation des Richters ist aus rechtsdogmatischer Sicht völlig unverständlich und könnte (und wird hoffentlich auch nie) in der österreichischen Strafjustiz nie Eingang finden.

  3. Philipp Starl
    2. November 2009, 16:14 | #3

    Sukkus: egal wie aggressiv jemand veranlagt ist; dass Töten Unrecht ist und gewisse Handlungen zum Tod führen, weiß auch dieses A********.

  4. Kastagear
    2. November 2009, 20:29 | #4

    Damit bewegen wir uns wieder zurück in die Steinzeit – wir haben unseren Geist nicht dazu entwickelt um unser Tun zielgerichtet und rational zu kontrollieren, sondern wir dürfen endlich wieder unsere Instinkte walten lassen – das wird ein Gemetzel – denn dann ist nix mehr mit “halte auch die zweite Backe hin” – dann wird der alte Hamurabi ausgegaben: Aug um Aug und Zahn um Zahn; heissa, das wird ein Spaß!!!

  5. karpfen56
    2. November 2009, 20:56 | #5

    @Kastagear
    Na ja, es schauen ja nicht alle Damen aus wie Frau Claudia Schiffer und die Herren wie Cary Grant. Fitnessstudio hin, Nasenopration her.
    Warum soll das im Bereich Intelligenz und Verhalten anders sein ?
    Ob das eine wie das andere mher oder weniger strafbar wären, ist eine andere Frage.

  6. dieter
    2. November 2009, 23:24 | #6

    Und soviel Menschenkenntnis hatte der Richter vorher nicht, zu erkennen, dass Gewaltverbrecher eher impulsive, aufbrausende Typen sind?

    Das hier vorgebrachte “biologische Argument” ist nichts anderes, als der naturalistische Fehlschluss, den man übrigens schnell zum reductio ad adsurdum führen kann. Schließlich muss jede konkrete Handlung eines jeden Menschen letztlich irgendwie durch seine Gene ermöglicht werden.

  7. dieter
    2. November 2009, 23:27 | #7

    Übrigens zeigt dieser Vorfall auch auf, dass Philosophie und Philosophen eine wichtige Funktion in der Gesellschaft erfüllen und auch gehört werden sollten. Denn über diese Themen wurde in philosophischen Zirkeln schon längst diskutiert. Nur weil der Biologe das entsprechende Gen entdeckt hat, darf man den Biologen nicht die Autorität über die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen überlassen.

  8. Philipp Starl
    2. November 2009, 23:59 | #8

    @dieter

    Die Rechtsdogmatik hat die Problematik bereits hinreichend gelöst. Warum hier (zumindest in diesem Fall) alles über den Haufen geworfen wird, verstehe, wer will.

  9. Gernot Zeilinger
    3. November 2009, 07:28 | #9

    Ich weiß nicht aber für mich ist immer das Bild der Justizia mit den Verbundenen Augen das Sinnbild des Rechtsstaates; diese Verwissenschaftlichung unseres Lebens macht genau das gleiche wie die Gutmenschen: Sie reißt der Justizia die Augenbinde herunter und zeigt auf den Angeklagten um zu sagen: Der Arme der kann doch nichts für seine Taten selbst verantwortlich sein, machen wir halt eine Ausnahme.
    Ich finde genau das bringt uns wieder in den willkürstaat der Regierungsbürokraten und -beamten, die dann entscheiden, wer wieviel schuld hat, was zu persönlicher Wertung und einer Verletzung der unabhängigkeit des Rechts führt.

  10. montaigne
    3. November 2009, 09:19 | #10

    Richter schieben ihre Verantwortung auf Sachverständige ab.
    Beweiswürdigung findet nicht statt.

  11. 3. November 2009, 09:24 | #11

    @Philipp Starl
    Ihr Wort in Gottes Gehörgang. Sind Sie wirklich sicher, dass es nie Eingang in die österr. Strafjustiz findet?

  12. Philipp Starl
    3. November 2009, 12:46 | #12

    @rubens

    Selbst wenn, der Staatsanwalt wäre schneller mit einer Revision wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung zur Hand, als der Faymann “Ich bin hilflos” sagen kann.

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