“….Der Berliner Senat soll eine Muslimische Lehrerin entschädigen, die ihr Kopftuch für den Schulunterricht nicht ablegen will. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verurteilte das Land Berlin, der Betroffenen anderthalb Monatsgehälter (5159 Euro) Entschädigung zu zahlen. Wegen Diskriminierung.” (weiter hier)
Naja, Berlin halt…
Und das obwohl selbst laut Urteil des EuGH ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zulässig sein kann.
Zumal im öffentlichen Dienst wo es um weltanschauliche Neutralität geht.
So wird das Kopftuch nicht nur zu einem Symbol für einen – Glauben? (manche meinen es sei ein politisches Statement) – sondern auch zu einem lukrativen Geschäftsmodell;-)