“…..Das Euro-Abenteuer geht unerbittlich seinem Ende entgegen, trotz aller Vorteile der für Deutschland unterbewerteten Währung für die deutsche Exportwirtschaft. Diese ist die eigentliche Verletzung der europäischen Solidarität, weil sie den Ländern mit überbewerteter Währung keine Wettbewerbschance in der Union und auf dem Weltmarkt lässt….” (Der deutsche Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, hier)
Es bedarf schon einer blühenden Fantasie, dem BVerfG in seiner herausragenden rechtsbeugenden Rolle in der Eurokrise noch etwas Positives abzugewinnen. Selbstverständlich hätte das BVerfG eine Beteiligung am OMT – Programm der EZB untersagen müssen.
Stattdessen aber hat sich das BVerfG mit diesem Urteil de facto abgeschafft : Es macht in Zukunft keinen Sinn mehr dieses Gericht anzurufen, weil Verstöße gegen das Grundgesetz, die die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder sonstige europäische Belange betreffen, an den EuGH zur Entscheidung weitergeleitet werden.