“…….Man darf wohl annehmen, dass von einem ehemaligen Kämpfer des Islamischen Staates mindestens so viel Gefahr ausgeht wie von Personen, die sich bereits jetzt im Maßnahmenvollzug befinden. Da eine lückenlose 24/7-Überwachung der heimgekehrten Veteranen schon aufgrund ihrer schieren Zahl unmöich ist, sollte der Gesetzgeber das Konzept der Sicherheitsverwahrung auf Mitglieder des IS und anderer terroristischer Vereinigungen ausweiten. Damit könnte sich die Gesellschaft solange vor Jihadisten schützen, unabhängig von der Nachweisbarkeit deren persönlichen Verschuldens, bis nach menschlichem – konkret: richterlichem – Ermessen keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht.” mehr hier
Mag schon sein, aber bunter werden wir trotzdem dadurch.
Wobei es natürlich sehr leicht sein kann das alles ein wenig rotstichig, im wahrsten Sinne des Wortes, werden könnte.
Eine weitere Gefahr, die wir kennen. Und vermutlich wird, wie in der Vergangenheit, die eigene Moral die betroffenen Länder daran hindern, entsprechende Maßnahmen zu setzen.