“…Weil die Europäische Zentralbank (EZB) ein Billionen-Programm zum Kauf von EU-Staatsanleihen aufgelegt hat, klagen drei deutsche Unternehmer nun vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Sie hoffen, dass Karlsruhe dem Treiben Draghis einen Riegel vorschieben wird….” (hier)
Wie die Erfahrung zeigt, hat eine Beschwerde beim Salzamt mehr Aussicht auf Erfolg.
Nach dem Segen für die Aufgabe der finanziellen Hoheit muss man den VfGH nicht mehr zu seiner Meinung über das gebaren von ESM und EZB befragen. Auf die Antwort können Wetten abgeschlossen werden.
Die Hoffnung stirbt zuletzt….
@FDominicus: Dieses fatalistische Denken befördert die fatalen Entwicklungen!!
Das BVerfG wird wie folgt urteilen: Das QE der EZB ist gerade noch, weil zeitlich und finanziell limitiert, mit dem BVG vereinbar 😉
Und so wird mit jedem Urteil die “Vereinbarkeit” weiter ad absurdum geführt
Wie schön, wie hoffnungsreich! Ende April treffen die Schriftsätze beim BVerfG ein. Dann beraten die purpurnen Robenträger minimal 18 Monate. Egal, wie sie urteilen — bis dahin sind die QE-Penunzen längst auf Nimmerwiedersehen geflossen, zweck- und wirkungslos, schlicht verbrannt. Signore Draghi wird sie sicher nicht zurückzahlen. Wie auch? Er weiß ja gar nicht, in welchen sauberen oder schmutzigen Pfoten sein Milliardensegen landet.