“Wer zahlt, wenn Europas Banken in Schieflage geraten? Im Notfall auch wohlhabende Sparer – so steht es in einem Gesetzesantrag von EU-Kommissar Michel Barnier” (SpOn)
“Wer zahlt, wenn Europas Banken in Schieflage geraten? Im Notfall auch wohlhabende Sparer – so steht es in einem Gesetzesantrag von EU-Kommissar Michel Barnier” (SpOn)
Ein begrüssenswertes Vorhaben. Endlich wird dort aufgeräumt, wo Schäden
entstehen. Es kann und soll nicht die Aufgabe des Staates sein, für privates
Vermögen der Bürger zu haften.
Dass allerdings nur Gläubiger mit Einlagen über 100.000 Euro
bluten sollten, ist ein Skandal.
Die Debatte leidet eklatant an der mangelnden Unterscheidung zwischen Sicht- und Spareinlagen. Sichteinlagen sind per Gesetz täglich fällig, sie dienen der Abwicklung von Bankgeschäften und erlauben den Ersatz von Bargeld durch Buchgeld im Alltag. Die Bank tritt hierbei einzig als Dienstleister im Zahlungsverkehr auf, dementsprechend ist die Verzinsung nahe bei Null, Erträge für “Gläubiger” daher idR. geringer als die Spesen für die Dienstleistung. Kein Mensch mit Verstand würde bei einem Instrument zur alleinigen Abwicklung von Zahlungen von einer Veranlagung oder vom Sparen sprechen.
Spareinlagen, selbst ohne explizite Bindungsfrist, sind im Gegenzug nicht täglich fällig. Eine Bank, auch wenn dies im Regelfall nicht vorkommt, kann fürs Abheben ein Aviso erbitten und die Erfüllung des Auszahlungsbegehrens an ihre eigenen Bargeldbestände knüpfen.
Firmen mit Geschäftskonten sind definiv keine “wohlhabenden Sparer”. Allein der Umstand, daß sich Leben und Tod einer Firma potentiell dadurch entscheiden, ob ein großer Zahlungseingang eines Kunden schon vor der Enteignung erfolgt, oder statt dessen doch noch der Kunde zum Handkuß kommt, zeigt die absurde Willkür einer stichtagsbezogen Enteignung bei Sichteinlagen.
Banken in der Rolle als Dienstleister sind nun mal keine Banken als Veranlager. Als Dienstleister agerien sie als Vermittler und erlauben primär den Forderungsausgleich ihrer Kunden. Als Anlaufstelle für Sparer sind sie in erster Lesung selbst Partei eines Forderungsverhältnisses.
Verbliebe Herrn Barnier ein Funke Restverstand, würde er schleunigst die Unterscheidung zwischen diversen Kontoarten honorieren. Wer Sichteinlagen zur Stunde X kappen will, macht jeden Zahlungsverkehr zum Glücksspiel mit zufällig gelosten Gewinnern und Verlierern. Kombiniert mit dem zeitgleich von der Dressurelite betriebenen Unterminieren von Bargeld sowie dem angedachten Haftungsverbund aller europäischen Banken, würde der Bürger vollends zum Pingpongball einer Handvoll Größenwahnsinniger.
Absolute Zustimmung, ebenso zur 100.000er Grenze. Für ein Unternehmen ist so ein Cut zumeist der Ruin.
Was aber (analog zu meinem obigen Posting) verkannt wird: Sichteinlagen sind keine Spareinlagen! Die Gelder sind — und das ist ja der Witz — vorhanden. Sie existieren, sonst könnten sie auch nicht enteignet werden.
Wenn aber Sichteinlagen enteignet werden können, drängt sich die Frage auf, wer denn ein größeres Anrecht haben kann auf diese Summen, als jene, die es der Bank einzig und allein zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen überließen.
@gms
Alle Einlagen bei Banken sind sind Darlehen (§ 607 BGB). Sichteinlagen
werden mitunter auch als unregelmäßiger Verwahrungsvertrag (§ 700
BGB) betrachtet, die Rechtsfolgen sind aber im Wesentlichen dieselben.
@gms
Nachtrag : Nur beim Verwahrungsvertrag (§§ 688 ff BGB) verbleibt
das Eigentum beim Hinterleger, nicht jedoch bei Sichteinlagen (§
700 BGB).
Welches Mascherl das Geld hat ist völlig wurscht. Den Steuerzahler geht es jedenfalls nichts an.
Danke für den exemplarischen Beweis dafür, wonach meine obige absolute Zustimmung zu Christian Peters Aussage, der Staat kann und soll nicht für privates Eigentum haften, für manche Menschen mangels Könnens oder Wollens nicht decodierbar ist. Mag noch jemand hier in der Runde auf den Strohesel Steuerzahlerhaftung einschlagen, bevor er entsorgt wird?
Gleichfalls mangelt es nicht an Beweisen dafür, wonach für viele Menschen Unterschiede so relevant sind, wie die Frage nach Krawatte oder Mascherl. Das sind in der Mehrzahl jene Leute, welche die Frage nach dem Unterschied zwischen Unwissenheit und Ignoranz entschieden beantworten mit: “Keine Ahnung, interessiert mich aber auch nicht.”
Warum ein Mascherl am Geld eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt, habe ich oben ausgeführt. Wie diese unterschiedliche Behandlung zwischen Sicht- und Spareinlagen aussehen soll, verblieb als Nobrainer zum dreisekündigen Zeitvertreib zuhause. Wer angesichts dessen lieber seiner eigenen Wurschtigkeit freien Lauf läßt, offenbart mehr über sich selbst, als er zum Thema beiträgt.
Danke für die Darlegungen. Ich bin ausreichend kundig, um die juristischen Konsequenzen zu kennen. Daher habe ich mich einzig auf jenen Unterschied konzentriert, der eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt.
Die Differenz zwischen Sicht- und Spareinlagen ist ist in den diversen Gesetzen zum Bankwesen verankert — ihn zu ignorieren ist politische Willkür mit den oben lange und breit dargelegten Konsequenzen. Finden Sie in meiner Ausführung lieber einen Fehler, als ohne Not zu belegen, derjenige verlöre sein Eigentum, sobald er es auf dem Konto einzahlt.
@gms
Wir müssen da wieder auf Kant zurück greifen: Eine gute Theorie ist die beste Praxis.
Bei einer Theorie ist der Verehreste allerdings nicht angelangt. Mit ICD 10 F60 dürfte man nicht ganz falsch liegen.
Ja, aber warum ausgerechnet hier?!
Im Regelfall wohl die nichtwohlhabenden Sparer und Besitzer von Girokonten…….
Die Reihenfolge in der bezahlt wurde:
– EK Halter-
– explizite FK Geber
– und irgendwannn zuletzt die Einlagenhalter
Diese Reihenfolge wurde in Zypern nicht eingehalten. Die expliziten FK Geber hatten Ihre Sicherheiten bei der Zentralbank hinterlegt und damit hätte die EZB 11 Mrd an Verlusten tragen müssen.
Das fand nicht statt, sondern die Bankkontoinhaber wurden enteignet. Das ist schlicht und einfach nicht “richtig” sondern Enteignung. Sie werden an dieser Tatsache mit allen schönen Worten nichts ändern.
Es geht hier nicht mehr um Recht sondern nachte Willkür. Und ich werde es auch weiterhin so nennen und nicht “richtig”. Ich schrieb ja schon vorher, ich gönnte Ihnen eine Konto mit mehr als 100 000 € in Zypern. Aber es ist offensichtlich, daß Sie davon mehr als meilenweit entfernt sind.
@gms
Weil gms gern Kant zu Rate zieht.
@FDominicus
Recht ist eine Illusion, wir haben seit je Willkür. Vor Kurzem hatte ich einen Fall, wo eine Radfahrerin nachts am Schutzweg für Fussgänger auftauchte, natürlich überraschen und unbeleuchtet. Der Schadenreferent wollte nichts weiter unternehmen, das Gericht gäbe sowieso der “Schwächeren” Recht.
Damit sind wir lediglich bei der Umkehrung des Faustrechts. Früher hatte der Stärkere recht, heute der Schwächere. Lediglich die Vorzeichen sind vertauscht.
Sie haben wohl in ihrer Privatbilanz ein negatives Eigenkapital, gell?…
@Samtpfote
Fantasieren Sie ? Ist Ihnen der Begriff “Gläubiger” geläufig ?
@Christian Peter
Ich weigere mich, Ironie, Sarkasmus oder Zynismus zu erklären. Setze halt entsprechende Denkfähigkeit voraus….