“Die deutsche Justiz ist mal wieder zur Höchstform aufgelaufen. Weil sie mit einer im Auto eingebauten Kamera einen Sachbeschädiger überführte wurde eine Frau jetzt wegen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz verurteilt. Gericht: Der Täter habe ein Recht auf “informationelle Selbstbestimmung”. (hier)
“Frau filmt Täter: Verurteilung wg. Verstoß gegen Täterschutzgesetz”…
… die deutsche und österreichische Justiz, – immer wieder gut für einen Lacher (solange es einen selbst nicht betrifft)
Wo ist der Hausverstand der gesamten Richterschaft hingekommen? Entsprechen solche Urteile “dem Volkswillen” ( Grundlage aller demokratischen Gesetze)
@sokrates9
“Entsprechen solche Urteile „dem Volkswillen“ – Entspricht eigentlich noch irgendetwas dem Volkswillen ?
Das ist richtig und vernünftig – wo kämen wir hin, wenn jedem erlaubt wäre, öffentlichen Raum durch Videoaufnahmen zu überwachen ?
KTM-Treiber
Die Justiz ist keine Hilfe, sie ist Teil des politischen Systems, Teil des Problems.
Beispiel: Da schlägt ein Rudel Jungtürken einen jungen deutschen Mann tot. Und niemand wird bestraft.
Ein Gericht hat auf Grundlage der Gesetze zu urteilen. Solange es das tut, muss man sich an den wenden, der diese geschaffen hat.
Die Rechtslage ist nun mal so absurd.
Allerdings meine ich, wenn ich als Bürger Straftäter festhalten und an der Flucht hindern darf ohne eine Freiheitsberaubung zu begehen (sog. Jedermannsrecht), dann darf ich sie auch filmen ohne ihre “Rechte” zu verletzen.
Erst recht im öffentlichen Raum, wo die Privatsphäre ohnehin nur eingeschränkt gilt.
https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/
@Christian Peter
An sich ja richtig.
Wobei es dabei weniger um`s Filmen als ums Aufzeichnen geht.
Nur ist die Art wie das handgehabt wird dann doch etwas sehr beliebig (Öffis, Einkaufspassagen, Bankomaten – ok, Hauseingänge und Autos – pfui).
Und außerdem leben wir in der Ära der Smartphones samt Kamera-Apps.
Letztlich handelt es sich um ein Gesetz das realistisch gar nicht mehr exekutierbar ist.
Es wäre also ein leichtes zB. sog Dashcams fürs Auto oder Kameras an der Haustüre welche auch das Umfeld erfassen zu erlauben, und nur alles andere zu verbieten.
Btw. Die deutsche Justiz hat ja auch kein Problem damit, wenn die Finanz gestohlene Datensätze von Steuerhinterziehern verwendet.
@Mona Rieboldt:
“Da schlägt ein Rudel Jungtürken einen jungen deutschen Mann tot. Und niemand wird bestraft.”
—> JA Gott sei Dank ! Umgekehrt hätte es eine Lichterkette von Westerland bis Mittenwald gegeben !
auch hier wurde gefilmt ..man kann die Goldschätzchen live in action erleben
http://www.heute.at/oesterreich/wien/story/6-Maenner-drohen-Wienerin-mit-Vergewaltigung-45570540
In Russland verfügen viel Autofahrer (PKW und LKW) über solche Kameras. Der Hauptgrund liegt darin, dass man im Fall eines Unfalls Beweise hat, denn die Polizei und Justiz “bevorzugte” (aus bestimmten Gründen) früher oft einen Beteiligten bzw. den wahren Schuldigen. Mit Videoaufnahmen kann man sich rechtfertigen und Verfahren schneller zu Ende bringen. Solche Beweise werden von Polizei und Justiz akzeptiert.
“Frau filmt Täter: Verurteilung wg. Verstoß gegen Datenschutzgesetz”
Das ist ja fast wie im österreichischen Wahlkampf: derjenige, der die Tat begangen hat, inszeniert sich als Opfer und stellt denjenigen, der ihn dabei erwischt hat, als Täter hin.
@Selbstdenker
Unrichtig, die SPÖ hat keine ‘Tat’ begangen (Dirty Campaigning ist schmutzig aber nicht strafbar), während die Vorwürfe gegen die ÖVP strafrechtlich relevantes Verhalten zum Inhalt haben.
Wer war die Täter, wer war der Opfer ? Merke Justiz macht Unterschiede. Die Justiz ist nicht blind, die Justiz hat ein scharfes linkes Auge.
@mariuslupus
Dirty Campaigning mag moralisch verwerflich sein, ist aber legal. Hingegen haben die Vorwürfe an die ÖVP strafrechtliche Relevanz, dabei geht es um Delikte mit einer Strafdrohung bis zu 5 Jahren Haft.