Die Familienzusammenführung in den EU-Mitgliedsstaaten darf vom vorherigen Bestehen einer “Integrationsprüfung” abhängig gemacht werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH). (hier)
Die Familienzusammenführung in den EU-Mitgliedsstaaten darf vom vorherigen Bestehen einer “Integrationsprüfung” abhängig gemacht werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH). (hier)
Das Urteil sollten sich die österreichischen Behörden sofort näher anschaun!
das kommt zu spät.
die -vor allem muslim.lobby – legal und illegal zusammen-ist sicher>>30 millionen leute stark.
auch der für heute geplante abschluß der wiener wannseekonferenz (irangespräche) wird den trend nur verstärken und beschleunigen.
die europäer,bürger wie politiker, ahnen noch nicht,was sie erwartet.
nochmals:die prüfung kommt zu spät.
leider pessimistisch.
“Bei den Bewerbern müssen besondere individuelle Umstände, wie Alter, Bildungsniveau, finanzielle Lage oder Gesundheitszustand berücksichtig werden, um von der Prüfung nötigenfalls zu befreien”
Also, so ich das richtig verstehe: hat der Antragsteller ein Bildungsniveau gegen Null, ist dieser nötigenfalls von der Prüfung zu befreien und ohne Auflagen ins Land zu lassen.
Das fördert sicherlich das zukünftige gedeihliche Zusammenleben und Fortkommen des Landes, in welches der Antragsteller einzureisen gedenkt 😉
Alles schön und gut.
Mich würde aber mehr freuen, würde man den EuGH desintegrieren.
Noch so eine Instanz die keiner braucht, jedenfalls nicht in dieser Form.