“….Rückwirkend zum 1. Februar besteuert Italien alle aus dem Ausland eingehenden Überweisungen mit 20 Prozent. Nur wenn die Bürger nachweisen können, dass sie keine Geldwäsche betreiben, erhalten sie ihr Geld zurück….” (hier)
“….Rückwirkend zum 1. Februar besteuert Italien alle aus dem Ausland eingehenden Überweisungen mit 20 Prozent. Nur wenn die Bürger nachweisen können, dass sie keine Geldwäsche betreiben, erhalten sie ihr Geld zurück….” (hier)
Wie war das noch gleich mit den 4 Grundfreiheiten Freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Freier Kapital- und Zahlungsverkehr?
Herr Barroso, Herr Schulz?
@PP
Verzeihung, aber Sie verstehen das nicht!
Wenn es dem “Wohle der EU und deren Vertretern” dient, darf alles eingeschränkt werden; weil diese Einschränkungen gut und richtig sind.
Wenn z.B. die Schweizer etwas einschränken, was in derem ureigenen Interesse ist, dann ist das bös, verdammenswert, unreif und muß daher bekämpft werden! 😉
Bei den Italienern drückt man eben mal gerne beide Augen zu. Das tut die EU auch, wenn die italienischen Behörden bei den Submissionsverfahren offerierende Schweizer Unternehmen bescheissen. Die Schweiz ist hingegen bekannt für ihre Genauigkeit, die muss man genau rannehmen.
Ich kriege Tobsuchtsanfälle, wenn ich nur schon die blaue Flagge mit den gelben Sternen drauf sehe.
@Chrisiant Weiss
“Ich kriege Tobsuchtsanfälle, wenn ich nur schon die blaue Flagge mit den gelben Sternen drauf sehe. – See more at: https://www.ortneronline.at/?p=27209#comments”
Dann ist die AfD wohl für Sie keine Alternative ?
So habe ich mir die “vier Grundfreiheiten” in der EU immer vorgestellt.