“Arbeitsrecht: Beschäftigte müssen im Krankenstand verfügbar sein, wenn ihre Chefs dringende Auskünfte benötigen, so der OGH.” (hier)
“Arbeitsrecht: Beschäftigte müssen im Krankenstand verfügbar sein, wenn ihre Chefs dringende Auskünfte benötigen, so der OGH.” (hier)
Eine Sauerei!, sage ich, dabei betrifft es mich nicht. Bin schon seit langem in Rente.
lg
caruso
caruso,
> Eine Sauerei! [..]
Das kann man so sehen, muß man aber nicht. Faktum ist, wonach in Österreich, anders als in anderen Ländern, Dienstgeber aufgrund sogenannter Dienstverhinderungen ihrer Mitarbeiter Schaden nehmen, sprich auch dann Entgelt zahlen müssen, wenn keine Leistung erbracht wird.
Daraus wiederum ist ein Mindestmaß an Mithilfe ableitbar, auch bei unverschuldeter Abwesenheit im Interesse des Diensgebers zu wirken.
Selbst Unternehmerin und finde das nicht in Ordnung. Wenn die Unternehmenswelt zusammenbricht, nur weil ein Mitarbeiter mal nicht vor Ort ist, dann macht man was falsch. Wer krank ist, ist krank. Punkt. Und wenn der Mitarbeiter bloss “Restkrankenstand” aufbraucht, dann macht man als Unternehmer auch was falsch, weil man entweder null Menschenkenntnis hat, oder seine Mitarbeiter so scheiße behandelt, dass sie sich so verhalten.
Nattl,
> Selbst Unternehmerin ..
Willkommen im Club.
> Wenn die Unternehmenswelt zusammenbricht, nur weil ein Mitarbeiter mal nicht vor Ort ist,
Spiegelfechterei. Nirgendwo war von einem Zusammenbruch die Rede. In der Regel sind es zumeist Kleinigkeiten, wie etwa das Einholen der Erlaubnis, Emails umzuleiten oder allfällige private Gegenstände aus Schreibtischen oder von anderswo umzuräumen. Geschäftliche Emailaccounts sind hierzulande auch für Arbeitgeber tabu. Griffiger, deswegen aber nicht minder selten, sind allfällige Vertretungen für Unterschriften, Schließfächer oder Vergleichbares.
In einer perfekten Welt bearf es weder einer Abstimmung noch sonstweder Rückfragen, aber noch gibt es diese Welt nicht.