“…..Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht. Das Gericht gab damit einem Mieter recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war….” (hier)
Wohnungen zu vermieten führt regelmäßig zu Problemen. Kein Wunder, dass immer mehr Eigentümer Wohnungen leer stehen lassen, anstatt zu vermieten.
@Christian Peter. Wo kann ich da unterschreiben 😉