Bessere Demokratie wagen: Her mit der Politikerhaftung!
“….. Artikel 38 des Grundgesetzes stellt Parlamentarier von allen haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten für ihr Tun frei. Gewählte Volksvertreter können tun und lassen, was sie wollen: Für jeden Schaden, den sie dabei anrichten, schulden sie persönlich niemandem Ersatz. Es ist an der Zeit, diese Regelung zu überdenken, denn so lässt sich die Qualität von politischen Entscheidungen verbessern./ mehr