Das Finanz-Dilemma der SPÖ
(GEORG VETTER) Seit 9. Juli 2019 gilt bekanntlich ein neues Parteiengesetz. Spenden dürfen höchstens 7.500 Euro pro Jahr und Spender betragen. Ab einer Spende von 2.500 Euro ist unverzüglich eine Meldung an den Rechnungshof zu erstatten, der wiederum unverzüglich eine Veröffentlichung