Staatsschulden – Frage des Masses
“….. Aber auch Überbrückungshilfen müssen betriebswirtschaftlich Sinn ergeben. Unternehmen, deren Geschäftsmodell schon vor der Krise wenig überzeugend war, müssen ausscheiden. Eine Vollkaskomentalität kann es nicht geben. Eine Kostenbeteiligung muss bleiben, um den Staat finanziell nicht zu überfordern. Zumutbare Risiken müssen die Unternehmen selbst tragen. Sie müssen vorbeugend das Betriebsrisiko im … > weiter lesen