“Mit seiner Entscheidung, das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kassieren, hat der Europäische Gerichtshof Mut bewiesen. Es ist ein Urteil zum Schutz der Privatheit jedes Bürgers…” (hier)
“Mit seiner Entscheidung, das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kassieren, hat der Europäische Gerichtshof Mut bewiesen. Es ist ein Urteil zum Schutz der Privatheit jedes Bürgers…” (hier)
Die Vorratsdatenspeicherung wird vom EuGH “gekippt”; auf der anderen Seite wird der Datenaustausch (sprich das gläserne Konto) vorangetrieben und -im negativen Sinne- perfektioniert.
Wird sich der EuGH auch dagegen aussprechen? oder wird diese Thematik dem EuGH gar nicht zur Entscheidung vorgelegt?!