Aber wo private Praktiken niemand anderen berühren können, als die freiwillig handelnden Erwachsenen, bietet die bloße Abneigung gegen das, was andere tun, oder selbst das Wissen, dass sich andere durch ihr Handeln schaden, keinen berechtigten Grund für Zwang (Friedrich August von Hayek)
Das sehen unsere Delebets ganz anders. Es darf nichts unreguliert bleiben (O-Ton FDPler, keine Ahnung mehr welcher es war Rössler, Lindner)….